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Montag, 06. September 2010
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Knöllchen of teurer als gedacht

Das Ordnungsamt der Stadt Witten hat zu Beginn des Jahres mitgeteilt, dass die Stadt nach dem Urteil des Amtsgerichtes Witten vom 8. Januar vorläufig – bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung vor dem Oberlandesgericht – widriges Parken an Parkautomaten in Halteverbotszonen nur noch mit fünf Euro statt wie bisher mit 15 Euro ahndet. Wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsabteilung allerdings berichten, sind einige "Parksünder" wohl der Auffassung, das Parkverstöße jeglicher Art nur noch mit einem Knöllchen in Höhe von fünf Euro bedacht werden.

"Dem ist nicht so", erklärt Frank Racherbäumer, Leiter der Verkehrsabteilung des Amtes. Geändert habe sich - bis zu der von der Stadt angestrebten obergerichtlichen Klärung - lediglich die Höhe des Verwarnungsgeldes, wenn in einer Haltverbotszone innerhalb gekennzeichneter Flächen ohne Parkschein bis zu einer halben Stunde geparkt wird. Außerhalb gekennzeichneter Flächen und bei längeren Parküberschreitungen, sowie bei allen anderen Verstößen auch außerhalb von Parkverbotszonen fallen weiterhin die bisherigen Verwarnungsgelder an, stellt Racherbäumer klar. Und die können - je nach Schwere des Verstoßes - bis zu 35 Euro betragen. Die Stadt appelliert darum noch einmal an alle Fahrzeugführer, die verkehrlichen Regelungen im eigenen Interesse zu beachten.
18. Jan. 2008 (chl)